Allgemeine Bedingungen - CRT BV / IDC BV / CRExperience BV

Das Inhaltsverzeichnis:

Artikel 1 - Definitionen

Artikel 2 - Identität des Unternehmers

Artikel 3 - Anwendbarkeit

Artikel 4 - Das Angebot

Artikel 5 – Die Vereinbarung

Artikel 6 - Ausschluss des Widerrufsrechts

Artikel 7 - Verpflichtungen des Teilnehmers

Artikel 8 - Preis und Zahlung

Artikel 9 - Annuliering oder Verschiebung des Termins

Artikel 10 - Haftung

Artikel 11 - Höhere Gewalt

Artikel 12 - Rechte an geistigem Eigentum

Artikel 13 - Reklamationen

Artikel 14 - Ausrüstung und Sicherheit

Artikel 15 - Werbe- und Verkaufsrechte

Artikel 16 - Zusätzliche Bestimmungen

Artikel 17 - Streitigkeiten

Artikel 18 - Registrierung

CRT BV / IDC BV / CRExperience BV wird in diesem Artikel weiter als "Unternehmer" bezeichnet.

Artikel 1 - Definitionen

In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

  1. Burnout: Das Durchdrehen des Hinterrads bei eingezogener Vorderbremse das Spuren auf dem Boden hinterlässt;
  2. Tag: Kalendertag;
  3. DB-Killer: Teil der Auspuffanlage zur Lärmminderung;
  4. Teilnehmer/Fahrer: die natürliche Person, die sich für eine von der Gesellschaft organisierte Event angemeldet hat.
  5. Digitale Inhalte: Daten, die in digitaler Form produziert und bereitgestellt werden;
  6. Dauerhafter Datenträger: jedes Mittel - einschließlich E-Mail -, das es dem Verbraucher oder Unternehmer ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass sie für einen dem Zweck der Information angemessenen Zeitraum abgerufen oder verwendet werden können, und das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht;
  7. Dynamische Messung: Lärmmessung, die durchgeführt wird, wenn das Motorrad den neben der Strecke befindlichen Schallmesspfosten passiert;
  8. Event: die vom Unternehmer auf der Rennstrecke organisierte Aktivität, für die sich der Teilnehmer anmelden kann und auf die sich der Vertrag bezieht;
  9. Rücktrittsrecht: Möglichkeit für den Teilnehmer, innerhalb der Bedenkzeit auf den Fernabsatzvertrag zu verzichten;
  10. Unternehmer: die natürliche oder juristische Person, die Verbrauchern Produkte, (Zugang zu) digitalen Inhalten und/oder Dienstleistungen aus der Ferne anbietet;
  11. Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz von Waren, digitalen Inhalten und/oder Dienstleistungen geschlossen wird, wobei eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses allein oder gemeinsam genutzt werden;
  12. Fahrerlager: Parkplatz neben der Rennstrecke der auch den Zugang zur Rennstrecke ermöglicht;
  13. Statische Messung: Lärmmessung mit einem stehenden Motorrad, das gemäß den geltenden Vorschriften, eine bestimmte Drehzahl beibehält;
  14. Fernkommunikationstechnik: Mittel, die für den Abschluss eines Vertrages eingesetzt werden können, ohne dass sich Verbraucher und Unternehmer zur gleichen Zeit in einem Raum befinden müssen.

Artikel 2 - Identität des Unternehmers

CRT BV

Meerkoetweg 38 - 7331 CR Apeldoorn - Niederlande

Telefonnummer: +31 555335530 - Niederlande

E-Mail-Adresse: info@crtholland.nl

Nummer der Handelskammer: 39066165

MEHRWERTSTEUER-ID: NL 806351536B01

IDC BV

Meerkoetweg 38 - 7331 CR Apeldoorn - Niederlande

Telefonnummer: +31 555335530 - Niederlande

E-Mail-Adresse: info@idcracing.nl

Nummer der Handelskammer: 64813827

MEHRWERTSTEUER-ID: NL 855864527B01

CRExperience BV

Boergoorn 30 - 9403 NV Assen - Niederlande

Telefonnummer: +31 555335530

E-Mail-Adresse: info@crexperience.nl

Nummer der Handelskammer: 64813657

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL855864394B01

Artikel 3 - Anwendbarkeit

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot des Unternehmers und für jeden Fernabsatzvertrag, der zwischen dem Unternehmer und dem Teilnehmer geschlossen wird.
  2. Vor Abschluss des Fernabsatzvertrags wird dem Verbraucher der Wortlaut dieser allgemeinen Bedingungen zur Verfügung gestellt. Wenn dies nicht möglich ist, gibt der Unternehmer vor Abschluss des Fernabsatzvertrags an, wie die allgemeinen Bedingungen beim Unternehmer eingesehen werden können und dass sie auf Anfrage des Teilnehmers so schnell wie möglich kostenlos zugesandt werden.
  3. Die Tatsache, dass das Unternehmen nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet nicht, dass diese Bedingungen nicht gelten oder dass das Unternehmen das Recht verliert, die strikte Einhaltung dieser Bedingungen in zukünftigen, ähnlichen oder anderen Fällen zu verlangen;
  4. Der Geltung von Allgemeinen Bedingungen des Teilnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Artikel 4 - Das Angebot

  1. Ist ein Angebot zeitlich befristet oder an Bedingungen geknüpft, so ist dies im Angebot ausdrücklich zu erwähnen.
  2. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert um dem Teilnehmer eine angemessene Bewertung des Angebots zu ermöglichen. Verwendet der Unternehmer Bilder, so sind diese ein getreues Abbild der angebotenen Produkte, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalte. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot binden den Unternehmer nicht.
  3. Jedes Angebot enthält Informationen, aus denen der Verbraucher ersehen kann, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind.

Artikel 5 - Das Abkommen

  1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4 kommt der Vertrag in dem Moment zustande, in dem der Teilnehmer das Angebot annimmt und die festgelegten Bedingungen erfüllt.
  2. Hat der Teilnehmer das Angebot auf elektronischem Wege angenommen, wird der Unternehmer den Zugang der Annahme des Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Solange der Erhalt dieser Annahme vom Unternehmer nicht bestätigt wurde, kann der Teilnehmer den Vertrag auflösen.
  3. Wenn der Vertrag auf elektronischem Wege zustande kommt, trifft der Unternehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der elektronischen Datenübertragung und sorgt für eine sichere Internetumgebung. Wenn der Teilnehmer elektronisch bezahlen kann, wird der Unternehmer entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
  4. Der Unternehmer kann sich - innerhalb des gesetzlichen Rahmens - über die Fähigkeit des Teilnehmers, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, sowie über all jene Tatsachen und Faktoren informieren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrages wichtig sind. Wenn der Unternehmer aufgrund dieser Untersuchung gute Gründe hat, den Vertrag nicht einzugehen, ist er berechtigt, einen Auftrag oder eine Anfrage unter Angabe von Gründen abzulehnen oder die Ausführung an besondere Bedingungen zu knüpfen.
  5. Spätestens bei der Lieferung des Produkts, der Dienstleistung oder der digitalen Inhalte wird der Unternehmer dem Teilnehmer die folgenden Informationen schriftlich oder in einer Weise übermitteln, dass der Verbraucher sie auf einem dauerhaften Datenträger zugänglich speichern kann:

A: die Adresse der Niederlassung des Unternehmers, an die sich der Verbraucher mit Beschwerden wenden kann;

B: ein klarer Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts;

C: den Preis einschließlich aller Steuern für die Veranstaltung, die Zahlungsweise und die Ausführung der Fernvereinbarung;

  1. Der Teilnehmer erhält vom Unternehmen eine Nummer, die streng persönlich und nicht übertragbar ist. Lässt der Teilnehmer eine andere Person mit dieser Nummer an der Veranstaltung teilnehmen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, sowohl diese Person als auch den Teilnehmer ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr von der Teilnahme auszuschließen;
  2. Ist der Teilnehmer minderjährig, muss er auf Verlangen des Unternehmens nachweisen, dass sein gesetzlicher Vertreter ihm die Erlaubnis zur Teilnahme an der Veranstaltung erteilt. Das Unternehmen geht bei der Anmeldung davon aus, dass der minderjährige Teilnehmer diese in seinem Besitz hat.
  3. Das Unternehmen ist berechtigt, die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Gegenstände zu ändern, zu verschieben, zu streichen und/oder durch eine gleichwertige Alternative zu ersetzen, die vom Unternehmen bestimmt wird, ohne dass das Unternehmen dem Teilnehmer eine Entschädigung oder Erstattung zahlen muss.
  4. Das Unternehmen ist berechtigt, Dritte in die Ausführung des Vertrags einzubeziehen, ohne den Teilnehmer davon in Kenntnis zu setzen.

Artikel 6 - Ausschluss des Widerrufsrechts

  1. Der Teilnehmer, der an einer Veranstaltung des Unternehmers teilnehmen möchte, schließt einen Vertrag über Freizeitaktivitäten ab, in dem ein bestimmter Termin oder Zeitraum für die Durchführung vorgesehen ist. Aus diesem Grund ist das Widerrufsrecht gemäß Artikel 6.230 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen.

Artikel 7 - Verpflichtungen des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer ist jederzeit verpflichtet, die Anweisungen, Instruktionen, Vorschriften und die geltende Hausordnung des Unternehmers und/oder der Rennstrecken zu befolgen und die zur Verfügung gestellten Gegenstände respektvoll zu behandeln, so dass keine Schäden an diesen Gegenständen/Orten verursacht werden.
  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Teilnahme an den Veranstaltungen des Unternehmers in guter gesundheitlicher Verfassung zu sein. Der Teilnehmer darf nicht teilnehmen, wenn er unter dem Einfluss von Substanzen steht, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können.
  3. Das Unternehmen hat das Recht, den Teilnehmer von der Teilnahme oder weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn der Teilnehmer die Anweisungen oder Vorschriften ganz oder teilweise nicht befolgt oder einhält oder wenn der Teilnehmer nach Ansicht des Unternehmens nicht in der Lage ist, verantwortungsvoll an einer Veranstaltung teilzunehmen. Im Falle des Ausschlusses von der Teilnahme hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge oder sonstigen Schadens- und/oder Kostenersatz.

Artikel 8 - Preis und Zahlung

  1. Die im Angebot und auf der Website genannten Preise enthalten die Mehrwertsteuer.
  2. Der Teilnehmer kann zwischen den vom Unternehmer ausgewählten und auf der Website aufgeführten Zahlungsarten wählen. Dieses Angebot kann jederzeit durch den Unternehmer geändert werden.
  3. Dem Teilnehmer wird die Teilnahme an einer von ihm gewählten Veranstaltung erst dann garantiert, wenn die Zahlung beim Unternehmer eingegangen ist. Wenn die Zahlung beim Unternehmer eingegangen ist, der Unternehmer aber erst nach 9 Uhr bei der Veranstaltung anwesend ist, verfällt sein reservierter Platz ohne Anspruch auf Rückerstattung.
  4. Schäden an der Infrastruktur der Rennstrecke oder andere Schäden, Bußgelder und Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum an das Unternehmen gezahlt werden.
  5. Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach wird er von der Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung ausgeschlossen.

Artikel 9 - Annullierung oder Verschiebung des Termins

  1. Die Stornierung einer Anmeldung zu einer Veranstaltung von Unternehmer ist nur durch eine E-Mail an Unternehmer möglich. Sobald die Zahlung erfolgt ist, verfällt das Recht auf Rückerstattung.
  2. Die Übertragung einer persönlichen Registrierung auf eine andere Person ist nur nach Rücksprache und mit Zustimmung des Unternehmers möglich.

Artikel 10 - Haftung

  1. Die Teilnahme an Veranstaltungen und das Betreten von Orten, die von der Gesellschaft zur Durchführung ihrer Verträge/Veranstaltungen genutzt werden, erfolgt auf Risiko des Teilnehmers.
  2. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die der Teilnehmer während einer Veranstaltung direkt oder indirekt erleidet. Zum Beispiel Verletzungen, Knochenbrüche, geistige oder körperliche Schäden oder Schäden aufgrund von Behinderung und/oder Tod.
  3. Das Unternehmen haftet nicht für Verlust, Diebstahl und/oder Beschädigung von Eigentum des Teilnehmers.
  4. Sollte das Unternehmen haften, so ist die Haftung des Unternehmens auf den von seiner Versicherungsgesellschaft ausgezahlten Betrag zuzüglich der in den Versicherungsbedingungen festgelegten Selbstbeteiligung beschränkt. Wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen der Versicherungspolice erfolgt, ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag mit einem Höchstbetrag von 5.000,00 € begrenzt.
  5. Das Unternehmen haftet in keiner Weise für indirekte Schäden.
  6. Es wird davon ausgegangen, dass dem Teilnehmer bekannt ist, dass die Motorräder während einer Veranstaltung auf einem geschlossenen Rundkurs (d.h. nicht auf einer öffentlichen Straße) nicht gemäß dem niederländischen Gesetz über die Motorradversicherung versichert sind. Alle Kosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
  7. Der Unternehmer kann den Teilnehmer haftbar machen, wenn durch dessen Unachtsamkeit ein Fahrzeug beschädigt wird.
  8. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, wenn der Teilnehmer die in Artikel 6 dieses Dokuments genannten Verpflichtungen nicht erfüllt. Dazu gehört auch, dass der Teilnehmer dem Unternehmen falsche oder unvollständige Angaben macht.

Artikel 11 - Höhere Gewalt

Der Unternehmer ist jederzeit berechtigt, eine Veranstaltung oder einen Teil einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abzusagen oder das Programm oder die Dauer der Veranstaltung zu ändern.
Die Anmeldegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet. Unter höherer Gewalt versteht man, zusätzlich zu dem, was in Gesetz und Rechtsprechung enthalten ist, alle vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Umstände, auf die der Unternehmer keinen Einfluss nehmen kann und/oder deren Folgen der Unternehmer vernünftigerweise nicht verhindern kann. Zu diesen Umständen gehören u.a. Arbeitsstreiks im Unternehmen, Ausfälle oder Fehlfunktionen von Geräten, Mängel an der Rennstrecke oder an den Einrichtungen der Rennstrecke, der Grad der Verschmutzung der Rennstrecke, z.B. mit Stoffen, aufgrund derer die Reinigung nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann, und Witterungsbedingungen, aufgrund derer die Gefährdung des Teilnehmers während der Teilnahme an der Veranstaltung gefährdet werden kann, oder Maßnahmen im Hinblick auf die allgemeine Sicherheit, die von der Rennstrecke, der Gemeinde, der Regierung oder dem Staat festgelegt werden.

Artikel 12 - Rechte an geistigem Eigentum

  1. Der Teilnehmer muss die Rechte am geistigen Eigentum des Unternehmens jederzeit voll respektieren.
  2. Der Unternehmer ist berechtigt, Fotos, Videos und/oder Tonaufnahmen im weitesten Sinne des Wortes zu machen, auf denen der Teilnehmer während einer Veranstaltung zu sehen ist, und diese zu veröffentlichen.

Artikel 13 - Beschwerden

  1. Beschwerden müssen dem Unternehmen innerhalb von 8 Tagen nach Auftreten der Beschwerde schriftlich und unter Angabe von Gründen mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer das von der Unternehmung gelieferte Produkt oder die Dienstleistung genehmigt hat.
  2. Eingereichte Beschwerden werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen beantwortet. Erfordert eine Beschwerde eine absehbar längere Bearbeitungszeit, wird der Unternehmer den Kunden entsprechend informieren.

Artikel 14 - Ausrüstung und Sicherheit

  1. Der Teilnehmer muss sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung in einer guten körperlichen und geistigen Verfassung befinden.
  2. Als Schutzausrüstung empfiehlt der Unternehmer die Verwendung eines unbeschädigten Lederoveralls oder einer Ausrüstung, bei der Jacke und Hose mit einem Reißverschluss sicher verbunden werden können.
  3. Das Tragen von Lederhandschuhen und hohen Stiefeln, die Handgelenke und Knöchel bedecken, ist obligatorisch. Es sind nur Helme ohne Beschädigungen und mit einem ordnungsgemäßen Verschluss erlaubt.
  4. Die Verwendung von Kameras auf dem Helm oder am Körper ist nicht gestattet.
  5. Die Motorräder müssen sich in einem guten technischen Zustand befinden, dies geschieht auf Risiko des Teilnehmers. Die Teilnahme ist mit Motorrädern mit oder ohne Nummernschilder möglich.
  6. Die am Motorrad montierten Reifen müssen ein für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenes Profil oder sogenannte NHS-Reifen haben.
  7. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, ohne die Anmeldegebühr zurückzuerstatten, wenn der Teilnehmer den in diesem Artikel genannten Verpflichtungen nicht nachkommt.
  8. Der Unternehmer ist in keiner Weise verantwortlich und/oder haftbar für Schäden an Teilnehmern und/oder Motorrädern während der Veranstaltung, die auf Mängel am Motorrad und/oder an der Ausrüstung zurückzuführen sind.

Artikel 15 - Werbe- und Verkaufsrechte

  1. Die Werbung für die Rennstrecke und/oder das Unternehmen darf weder ganz noch teilweise vom Teilnehmer übernommen werden.
  2. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, Werbung oder Anzeigen/Banner, die er für unangemessen hält, jederzeit zu entfernen.
  3. Der gewerbsmäßige Verkauf von Lebensmitteln und/oder Getränken oder Reifen und/oder Teilen ist verboten.

Artikel 16 - Sonstige Bestimmungen

  1. Die Verwendung von offenen Schalldämpfern ist bei unternehmerischen Veranstaltungen nicht erlaubt. Standard-Schalldämpfer oder Schalldämpfer mit DB-Killer sind erlaubt.
  2. Dynamische oder statische Lärmmessungen können auf allen Strecken und bei allen Veranstaltungen durchgeführt werden. Bei Überschreitung der geltenden Vorschriften wird der erste Verstoß gegen die Lärmvorschriften eine Verwarnung nach sich ziehen. Ein zweiter Verstoß führt zu einem dauerhaften Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Startgeldes. Motorräder, deren Lärmentwicklung weit über der Norm liegt, werden ohne Rückerstattung des Startgeldes sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Bußgelder und andere Strafen, die dem Unternehmer von den Behörden wegen Überschreitung der Lärmgrenzwerte oder anderer Verstöße auferlegt werden, werden von dem Teilnehmer, der die Überschreitung/Verstoß verursacht hat, zurückgefordert.
  4. Es ist den Teilnehmern untersagt, Reifen und/oder andere Abfälle im Fahrerlager zu hinterlassen.
  5. Das Anbohren des Asphalt/Klinker im Fahrerlager ist verboten, Schäden und/oder Bußgelder, die dem Unternehmer auferlegt werden, werden vom Teilnehmer zurückgefordert.
  6. Burnouts sind weder im Fahrerlager noch auf der Rennstrecke erlaubt.
  7. Hunde sind auf das Fahrerlager nicht erlaubt. Assistenzhunde sind erlaubt
  8. Um die freie Zufahrt für die Feuerwehr und die Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten, müssen die Abgrenzungen der Stellplätze vom Teilnehmer eingehalten und die Wege freigehalten werden.
  9. Die Rennstrecke darf vom Teilnehmer nur nach ausdrücklicher Genehmigung und Freigabe durch den Unternehmer genutzt werden. Die Rennstrecke darf nur innerhalb der auf dem Fahrplan veröffentlichten Zeiten von motorisierten Fahrzeugen befahren werden.
  10. Der Zugang zur Boxengasse ist nur für Personen ab 16 Jahren gestattet.
  11. Schäden am Fahrerlager, an der Strecke und/oder an der Umgebung der Strecke und/oder die Kosten für Reparaturen werden dem Teilnehmer, der den Schaden verursacht hat, in Rechnung gestellt.

  12. Der Teilnehmer erhält bei der Teilnahme einen Transponder. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Transponders hat das Unternehmen das Recht, dem Teilnehmer die Kosten für den Transponder in Rechnung zu stellen. Diese Kosten entsprechen dem Betrag, den das Unternehmen dem Anbieter des Transponders bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung schuldet.

Artikel 17 - Streitigkeiten

  1. Auf Verträge zwischen dem Teilnehmer und dem Unternehmer, für die diese allgemeinen Bedingungen gelten, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
  2. Die Parteien werden zunächst alle Anstrengungen unternehmen, um in gegenseitigem Einvernehmen eine Einigung zu erzielen, bevor sie weitere Schritte unternehmen.

Artikel 18 - Anmeldung
Um die Website optimal nutzen zu können, kann sich der Teilnehmer über das Anmeldeformular/den Account-Login auf der Website anmelden. Bei der Registrierung wählt der Teilnehmer einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen er sich nach der Registrierung auf der Website anmelden kann. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, ein ausreichend zuverlässiges Passwort zu wählen. Der Teilnehmer muss seine Anmeldedaten streng vertraulich behandeln, der Unternehmer haftet nicht für den Missbrauch der Anmeldedaten und kann immer davon ausgehen, dass der Teilnehmer, der sich auf der Website anmeldet, auch tatsächlich dieser Teilnehmer ist. Alles, was über das Konto des Teilnehmers geschieht, unterliegt der Verantwortung und dem Risiko des Teilnehmers. Wenn der Teilnehmer weiß oder vermutet, dass seine Anmeldedaten in die Hände von Unbefugten gelangt sind, muss er das Passwort so schnell wie möglich ändern und den Unternehmer davon in Kenntnis setzen.